Ausgangspunkt und Zentrum der Finanzkrise sind die USA. Amerika wird mit allen Mitteln versuchen, in dieser Krise ihre Vormachtstellung in der Welt zu verteidigen. Inwieweit dies gelingt, hängt massgeblich von den europäischen Antworten ab. Der folgende Artikel debattiert die Unterschiede zwischen Europa und den USA hinsichtlich des aktuellen Krisenmanagements sowie der vorgesehenen Regulierungsmassnahmen der Finanzmärkte vor dem Hintergrund der verschiedenen Staatsauffassungen auf beiden Seiten des Atlantiks. Floyd Norris enthüllte in der „International Herald Tribune“ vom 15. Oktober 2008 unter dem Titel „U.S. follows lead of Europeans in supporting banks“, wie das amerikanische Finanzkapital trotz der Infizierung des Finanzmarktes mit faulen Krediten und windigen Derivaten und der dadurch verursachten globalen Krise seine Jahrzehnte lange zentrale Position erhalten möchte. Die 15 europäischen Staaten mit dem Euro sowie die derzeit größten Gläubigerstaaten der USA – China, Japan, die Arabischen Ölproduzenten, Russland und Brasilien – stehen den USA als Konkurrenten gegenüber. Hauptverbündete der USA dagegen sind die global agierenden transnationalen Unternehmen und Finanzorganisationen, für die das Streben nach Rendite aus Finanzkapitalanlagen einen nicht unerheblichen Teil ihres Alltagsgeschäfts ausmacht. Angesichts dieser Konstellation befinden sich das Vereinigte Königreich mit dem Finanzplatz London, dessen Stellenwert in den zurückliegenden Jahrzehnten vom Wohlergehen der Wall Street abhing, und die Staatsfonds, die auf zwei Schultern tragen, in einer Zwitterposition. Die von Norris skizzierte Vorgehensweise könnte man als „Plan B“ bezeichnen, nachdem „Plan A“ gescheitert ist. I. „Plan A“ – der historische Vorlauf der aktuellen Finanzkrise„ Plan A“ funktionierte nach der folgenden Devise: der größte Schuldner der Welt bestimmt das Geschehen auf den Finanzmärkten und diktiert außeramerikanischen Zentralbanken und Regierungen den Gang der Dinge. Aufgrund der den USA 1944 im Bretton Woods Abkommen gewährten Verschuldungsmöglichkeit häuften die USA über die Jahrzehnte hinweg eine gigantische Schuldenlast auf. Dabei stand für sie selbst stets die ausreichende Versorgung des Weltfinanzsystems mit Liquidität im Vordergrund, während alle anderen Länder die Führungsrolle der USA mit zunehmend gemischten Gefühlen betrachteten.
Sobald Hauskäufer ihre mit progressiv steigenden Zinsen belasteten Hypotheken nicht mehr mit dem gestiegenen Wert ihrer Häuser abtragen konnten, waren die ausstehenden Kredite nicht mehr einzutreiben und die faul gewordenen Darlehensforderungen mussten anderen Kreditpapieren beigemischt werden, um sie trotz minderen Wertes noch auf dem global ausgelegten Finanzmarkt veräußern zu können. Zusammen mit der ausufernden Derivateproduktion (Collateralised Debt Obligations [CDOs], Asset backed Securities [ABS], Credit Default Swaps [CDS]) in allen übrigen Geschäftsbereichen der Investmentbanken) legte man nicht nur die Grundlagen für unbegrenzte Kapitalanlagemöglichkeiten, sondern erhöhte zugleich die Gefahr, die institutionellen wie privaten Kapitalanleger des gesamten Globus mit dubiosen Papieren zu infizieren. Oberstes Ziel der US-Regierungen und US-Notenbank im letzten Jahrzehnt war es, kreditwürdig zu bleiben und zugleich die globale Finanzpolitik fest in der Hand zu behalten, obwohl man bereits weit über seine finanziellen Verhältnisse lebte und für die Gläubiger kaum noch Hoffnung auf Rückzahlung der gewährten Kredite bestand. Es existierte sogar folgender paradoxer Zusammenhang: Je größere Ausmaße die Verschuldung annahm, desto unangreifbarer wurden die USA für ihre zahlreichen Gläubiger; denn wechselten z.B. Gläubiger in größeren Tauschaktionen ihre niedrig verzinslichen US-Schuldverschreibungen wieder in US-Dollar um, riskierten sie einen massiven Absturz des US-Dollars und wurden somit zu Verursachern einer Weltwirtschaftskrise. Um das Vertrauen der Gläubiger in den US-Dollar trotz fortgesetzter Verschuldung aufrecht zu erhalten, war die kontinuierliche Ankurbelung der amerikanischen Wirtschaft und darin insbesondere der vorwiegend kreditfundierte Konsum der amerikanischen Verbraucher sowie der ebenfalls kreditfinanzierte steigende Staatsbedarf an militärischer Rüstung ein absolutes Muss. Von den USA abhängige Gläubiger würden schließlich sogar – so die Spekulation – bereit sein, selbst Darlehensforderungen in ihr Portfolio aufzunehmen, deren Herkunft dubios und deren realer Wert sehr zweifelhaft war. Angesichts der dramatischen Situation der letzten Wochen stellen sich nun folgende Fragen: Hoffte man eventuell, dass nichtamerikanische Banken als erste betroffen wären, wenn die infektiöse Blase schließlich platzen würde? Spekulierten finanzstarke US-amerikanische Investment- und Geschäftsbanken darauf, den kollabierenden Banken gönnerhaft ihre Hilfe in der Überwindung von Liquiditätsproblemen anzubieten und auf diese Weise ihren Einfluss global weiter ausdehnen zu können? Mahnende Einwände europäischer Regierungen auf den Gipfeltreffen der G-7/8 Staaten schlug die Bush-Administration jedenfalls im Einklang mit der britischen Regierung so lange in den Wind, wie offenbar die Hoffnung bestand, dass sich die Masse der faulen Kredite tatsächlich bei den Banken außerhalb der beiden Finanzplätze Wall Street und Londoner City aufhäufen würden. Erst als die Einsicht wuchs, dass die Hauptmasse der infizierten Kredite wieder in die USA zurückflossen und vor allem zwischen den 10 größten US-amerikanischen Banken zirkulierten, wurde denjenigen, die für diese Krise verantwortlich waren, klar, dass sie letztendlich auf ihren faulen Krediten und windigen Derivaten als Hauptleidtragende sitzen bleiben würden. In diesem Zusammenhang können auch bestimmte politische Ereignisse als außenpolitische wie militärische Ablenkungsmanöver betrachtet werden:
II. „Plan B“ – Nutzbare Resultate eines kontrollierten Zusammenbruchs 1. Krisenbewältigungsmaßnahmen zur Vermeidung einer unkontrolliert verlaufenden Finanzkrise Ein unkontrollierter globaler Finanzkrach würde nicht nur die beiden wichtigsten Finanzplätze Wall Street und London in dauerhaften Verruf bringen, sondern hätte auch ruinöse Folgen für die Realwirtschaft. Das mahnende Beispiel der Weltwirtschaftskrise des Jahres 1929 und die damalige kontraproduktive Geldpolitik der Zentralbanken trieben die US-amerikanische und britische Regierung zur Eile in der Bewältigung der Krise an. Schließlich stand die bisherige angloamerikanische Dominanz in der Abwicklung globaler Finanzgeschäfte über die beiden Finanzplätze New York und London sowie über die meist unter britischer Hoheit stehenden Steueroasen auf dem Spiel. Die bange Frage für alle Banken, ob in ihren täglich notwendigen Interbankgeschäften die traditionellen Handelspartner noch solvent waren oder vielleicht sogar schon kurz vor der Insolvenz standen, verstärkte das Misstrauen der Banken untereinander. In kurzer Zeit kam der gesamte Interbankhandel zum Stillstand, der in „normalen Zeiten“ dazu dient, längerfristig eingegangene Engagements kurzfristig zu refinanzieren. Zentralbanken sprangen ein und versorgten den Geldmarkt mit „frischem Geld“, indem sie den notleidenden Banken den Ankauf von unverkäuflich gewordenen faulen Krediten anboten und auch dadurch, dass sie ihre traditionellen Geldmarktinstrumente verlockend günstig für Kreditnehmer gestalteten. In Fällen, in denen alle anderen Rettungsaktionen zu scheitern drohten, sprang selbst der Staat mit Verstaatlichungsangeboten ein, um ganz im Gegensatz zur bisherigen neoliberal ausgerichteten Staatsverneinung entweder sofort die gesamte aufgelaufene Schuldenlast dem Steuerzahler aufzubürden oder lediglich für den Ernstfall mit Ausfallbürgschaften zu helfen. 2. Die Forderung nach Regulierung der Finanzmärkte Schon zu einem frühen Zeitpunkt schlugen weit- und umsichtig denkende Finanztheoretiker Regulierungsmaßnahmen insbesondere für den bis dahin völlig unregulierten Geschäftsverkehr der Investmentbanken vor. So schrieb beispielsweise Martin Wolf bereits im Frühjahr 2008 die folgende Erkenntnis nieder: „Die Öffentlichkeit, spüren die Regierungen, müssen vor den Banken und die Banken vor sich selbst geschützt werden. Das Finanzwesen wird als zu wichtig angesehen, als es dem Markt zu überlassen“. Er gelangte abschließend zu dem Schluss: „Regulierung wird immer in hohem Maße unvollkommen sein. Es müssen aber Anstrengungen unternommen werden, sie zu verbessern.“ (Martin Wolf, Sieben Gewohnheiten, die Aufsichtsbehörden für den Wertpapierhandel annehmen müssen, Financial Times, 7. Mai 2008 – vom Autor bereits im Solon-Beitrag zur Finanzkrise vom 3. Juni 2008 zitiert). In der darauf anhebenden Diskussion über Regulierungsvorschläge wurde unter anderem die Auskunftspflicht der Kreditgeber durch die Anordnung ergänzt, dass sie zu einem bestimmten Prozentsatz für die vergebenen Kredite verantwortlich bleiben müssen. Einige Staaten verboten im Handel mit Derivaten sogar bereits sogenannte Leerverkäufe, in denen auf die Zahlungsunfähigkeit des ursprünglichen Kreditnehmers spekuliert wird. Eifrig diskutierte man auch die drastische Reduzierung von Managergehältern und die Abkehr vom Bonussystem. Im Kontext der Forderung nach geeigneten Institutionen zur Regulierung der Finanzmärkte und zweckmäßigen Regulierungsmaßnahmen beklagten die einen vor allem die erwiesene Unzulänglichkeit von marktinternen Steuerungsmechanismen und stritten für den Eingriff des regulierenden Staates, während die anderen dem Staat schlichtweg jede Steuerungskompetenz absprachen und statt dessen auf vom Staat lediglich unterstützte Selbstregulierungsmaßnahmen der Finanzakteure setzten. Ausgetragen wurden die Konflikte auf dem Hintergrund unterschiedlicher Staatsvorstellungen. Bekanntermaßen unterscheiden sich die USA in ihrer Betrachtungsweise des Staates von derjenigen der Kontinentaleuropäer auf gravierende Weise.2 3. Regulierung auf dem Hintergrund unterschiedlicher Staatsauffassungen Der Staat hat bereits lange vor der Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft in verschiedenen Formen bestanden, existierte danach neben ihr als selbständiger Pol mit Eigengewicht weiter und verstand sich zu keinem Zeitpunkt als bloßes Ableitungsprodukt der bürgerlichen Gesellschaft. Speziell in den kontinentaleuropäischen Nationalgesellschaften, die nach der Abschaffung des Absolutismus entstanden, hat der Staat niemals seine Exklusivität verloren. Am Beispiel der Herleitung der Staatsgewalt im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Interpretation dieses Artikels im Bonner Grundgesetzkommentar lässt sich sehr gut nachweisen, welcher geringe Stellenwert der Volkssouveränität bzw. der Gesellschaft in der Herkunft der Staatsgewalt tatsächlich zugemessen wird. Zwar leitet der Staat seine Gewalt im Grundgesetz nicht mehr von Gott, sondern vom Volke ab (Art. 20, Absatz II, Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland [„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“]), aber „ein Rechtsverhältnis der Repräsentation zwischen dem Volk und dem Parlament besteht nicht, weil das Volk nur imStaat, aber nicht als solches ein Rechtssubjekt ist, dem Rechte und Pflichten zukommen könnten;…“ (Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 6, S.26). “Diese Auffassung”, so postulieren die Kommentatoren des Grundgesetzes, „… ist nicht eine Missachtung der politischen Tatsachen (…), sondern eine Folge der Unterscheidung zwischen einer politischen Idee und ihrer Verwirklichung im positiven Recht“ (ebd.S.26). Aus den „ideologischen Vorstellungen über den eigentlichen ‚Träger’ der Staatsgewalt ein Rechtsverhältnis zwischen Volk und Parlament zu konstruieren“, ist ihrer Ansicht nach „abzulehnen“. Mit anderen Worten: Der eigentliche „Träger“ der Staatsgewalt war zu keinem Zeitpunkt das Volk. Der Satz, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, wird faktisch in sein Gegenteil verkehrt, wenn die Staatsgewalt als höchste Gewalt statt vom realen Volk von einer „nichtorganisierten“, „nichtformierten“ „politisch ideellen Einheit“ „ausgeht“, die „personell und sachlich dauernd im Fluss“ ist und dennoch als „konkret geistige Ganzheit“ präsent sein soll. Eingebettet in eine Ideengeschichte und abgelöst vom jeweiligen gesellschaftlichen Hintergrund der Entstehung von Ideen, werden Grundannahmen wie die der Rousseauschen Generalversammlung des Volkes zu nicht mehr hinterfragten Axiomen und dienen nur noch der Legitimation etablierter Machtverteilung. Jedoch: Trotz aller Zurückdrängung der Souveränität des Volkes entfaltet die ideologisch bedingte Rückkoppelung der Staatsgewalt an eine Generalversammlung des Volkes dennoch in einer bestimmten Hinsicht weiterhin erhebliche Wirkungsmacht. Der Staatsgewalt tut gut daran, die angenommene ursprüngliche Gleichheit aller Teilnehmer der Generalversammlung stets zu beachten und in ihren Entscheidungen adäquat zum Ausdruck zu bringen. Dies gilt insbesondere in Krisenzeiten, wenn der soziale Friede gefährdet ist und die Selektion der Maßnahmen zu seiner Wiederherstellung im Kampf zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen ausgefochten wird. So stößt es beispielsweise bei Niedriglohnempfängern und Langzeitarbeitslosen auf erhebliches Unverständnis, wenn von Illiquidität bedrohte Banken vom Staat großzügige Hilfe ohne ausreichende Gegenleistung der Banken erwarten dürfen, während Niedriglöhne nach unten generell nicht durch einen Mindestlohn begrenzt werden und Hartz-IV-Empfänger scharfen und entwürdigenden Kontrollen unterliegen. Eine derartige eklatante Ungleichbehandlung ruft Unmut hervor, verletzt das Gleichheitsgebot und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt bzw. den sozialen Frieden. In einer aus Siedlergemeinschaften entstandenen Gesellschaft hingegen – wie beispielsweise in den USA – wird das „Volk als Ganzes“ nicht als Quelle staatlicher Macht angesehen. Das Axiom der Volkssouveränität hat keinerlei Bedeutung. Das einzelne aus freiem Willen handelnde Individuum übergibt seine Ur-Freiheit nicht an den Staat, denn Siedlergemeinschaften bestehen darauf, dass jedes Mitglied seine in ihm schlummernden Talente voll ausschöpfen kann und dabei möglichst geringen Begrenzungen unterliegt. Siedlergemeinschaften schützen sich selbst und ihr Eigentum durch die Entfaltung und Beachtung gemeinsamer Werte in ungeschriebenen sowie schriftlich fixierten Vertragsbeziehungen. Lediglich für Angelegenheiten, die über die Realisierungsmöglichkeiten der einzelnen Siedlergemeinschaft hinausreichen oder beim Schutz vor äußeren Feinden fühlen sie sich gezwungen, als gemeinschaftsübergreifende Institution den Staat zu errichten und finanziell mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Dieser staatlichen Administration werden von den Siedlergemeinschaften um der Bewahrung der individuellen Ur-Freiheit willen enge Handlungsgrenzen gesetzt. Je älter jedoch Siedlungsgesellschaften werden, desto stärker können im Laufe der Zeit entstandene Einkommens- und Vermögensunterschiede aufgrund ungleich gewordener Lebensverhältnisse dazu führen, dass Repräsentationsorgane und staatliche Administration nicht mehr nur mit sehr unterschiedlichen Interessen konfrontiert, sondern dass sie sogar vom privilegierten Teil der Bevölkerung einseitig zur Verfolgung ihrer Interessen in Anspruch genommen werden. Als Konsequenz der zurückbehaltenen Ur-Freiheit werden die erworbenen Privilegien jedoch grundsätzlich von allen Individuen akzeptiert. Sie verstoßen nicht gegen ein Gleichheitsgebot, sondern werden als Folge der von jedem Individuum mit mehr oder weniger Erfolg praktizierten Ur-Freiheit betrachtet. Selbst wenn ein solcher Privilegien befördernder Staat massiv gegen die weniger erfolgreichen und nunmehr unterprivilegierten Teile der Bevölkerung aktiv wird, kann seine einseitig orientierte Tätigkeit lange Zeit mit einer großen Duldsamkeit selbst unter den Benachteiligten rechnen, ehe er Gefahr läuft, den sozialen Frieden zu gefährden. Die Maßnahmen der Bush-Administration und des Kongresses, den Banken die nicht mehr eintreibbaren Darlehensforderungen auf Kosten des Steuerzahlers zum Nulltarif abzukaufen und Liquidität für notleidende Banken ohne Gegenleistung der Banken bereitzustellen, stützen einseitig den privilegierten Teil der amerikanischen Bevölkerung, gehen aber zu Lasten aller Steuerzahler und erhöhen den Anteil der Staatsschulden, der unterschiedslos auf jeden Bürger entfällt.3 Der Handlungsspielraum amerikanischer Administrationen ist also erheblich größer als der kontinentaleuropäischer Regierungen; was nicht weiter von Bedeutung wäre, wenn nicht im Zeichen der Globalisierung zum Nachteil der Kontinentaleuropäer neue Kräftekonstellationen entstanden wären. 4. Der Staat im hegemonialen Kräftefeld Ohne die institutionalisierte Kraft eines Staates jedoch kann keine Gesellschaft existieren, in welchen nationalen, regionalen oder globalen Grenzen sie auch immer agiert! Die hegemonialen Formationen – die global agierenden transnationalen Unternehmen und Finanzorganisationen – würden auf sich gestellt ihren formlosen Gegenhalt auf die Dauer selbst zerstören, totalitär deformieren, die für eine lebendige Demokratie lebensnotwendige Diskursvielfalt beseitigen und keine Verständigung mehr über den Maßstab und die Regeln des Zusammenlebens erzielen. Der Zerfall wäre unausweichlich und auch die schönste volkswirtschaftliche Markttheorie könnte daran nichts ändern. Die jetzige Finanzkrise ist ein überdeutliches Beispiel.4 Anpassungsstrategien des Staates an den nationale Grenzen übergreifenden formlosen Gegenhalt hegemonialer Formationen greifen schon jetzt, indem Rechtsetzungsbefugnisse an internationale und regionale Instanzen übergehen und die Souveränität des Nationalstaats im zunehmenden Maße internationalem Recht unterliegt. Die Globalisierung wird von der Erzeugung neuer Rechtssysteme und Rechtsprechung begleitet. Teilweise haben Nationalstaaten diese Entwicklung direkt unterstützt oder sie mussten hinnehmen, dass sie in der Gestaltung dieser neuen Formen schlichtweg umgangen wurden. Außerdem treten nationale Kulturen, Rechtssysteme und -ansätze in Wettbewerb um ihre globale Durchsetzung, was sich insbesondere schon im Handelsrecht und in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zeigt. Zwischen den USA und Kontinentaleuropa wird es auf diesem Gebiet nicht nur beim moderat ausgetragenen Wettbewerb bleiben. Die augenblickliche Finanzkrise birgt eine Menge Konfliktstoff in sich, in dessen Abarbeitung es noch zu großen Verwerfungen kommen kann. Die Herausbildung von Elementen transnationaler Rechtskulturen bedarf aber unabänderlich der Verständigung über Grundsätze transnationaler Gerechtigkeit. So stellt beispielsweise das Recht auf gleiche Berücksichtigung die substanzielle Ausformung des Gleichheitsgrundsatzes dar und äußert sich im Recht auf politische Teilhabe. Eine konsequente Interpretation des Gleichheitsgrundsatzes der Völker schreibt diesem politischen Mitspracherecht Gültigkeit auf jeder institutionellen Ebene zu, auf der politische oder ökonomische Entscheidungen mit tendenziell übernationaler Wirkung getroffen werden. Gemäß der Idee der Mitsprache müssen gemeinsam die Grundregeln des Zusammenlebens, die die wechselseitigen moralischen Verpflichtungen festlegen, vereinbart werden, bevor aus deren Positivierung korrespondierende wechselseitige Rechtsansprüche hervorgehen können. Der Hegemonieanspruch einer Macht behindert einen solchen Prozess. 5. Konfliktlinien zwischen den USA und hegemonialen Formationen einerseits und kontinentaleuropäischen Staaten andererseits Am Beispiel der von der SPD verfassten 14 Maßnahmen für mehr Transparenz und Stabilität auf den Finanzmärkten lässt sich gut erkennen, welche Konflikte in den Verhandlungen auftauchen werden. Die einzelnen Punkte stellen zwar Maximalforderungen dar, von denen man in konkreten Verhandlungen Abstriche akzeptieren würde, aber dennoch greifen einige Maßnahmen so tief in die bisher gewachsenen Finanzstrukturen ein, dass die Gegenseite sie rundweg ablehnen wird. Die SPD fordert 1. eine höhere Liquiditäts- und Eigenkapitalvorsorge der Finanzinstitute. Die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsvorschriften müssen ausgebaut, Liquiditätsrisiken stärker berücksichtigt, Liquiditätspuffer geschaffen, Stresstests optimiert und die Aufsicht besser einbezogen werden. Ebenso müssen die Eigenkapitalanforderungen deutlich steigen: Wir fordern Mindesteigenkapitalquoten. Das gilt nicht zuletzt für Kredite an Hedge-Fonds, für die zukünftig mindestens 40 Prozent Eigenkapital hinterlegt werden sollte. Bereits diese auf dem ersten Blick plausible Forderung reduziert die Kreditvergabemöglichkeiten der Banken erheblich und holt die staatliche Aufsicht in die Banken, was auf nationaler Ebene die Banken und auf globaler Ebene die USA strikt ablehnen werden. Gerade Hedge-Fonds wurden bisher von den Banken als willkommenes Renditeinstrument angesehen. Für profitable Geschäfte, die den Banken selbst nicht erlaubt waren, konnte bei Hegde-Fonds angeheuert werden. Die USA haben bisher jeden Eingriff in ihre Souveränität abgelehnt und nichtsdestoweniger ihren hegemonialen Einfluss auf andere Volkswirtschaften ausgedehnt. 2. Strengere Bilanzierungspflichten der Finanzinstitute! Risiken müssen in Zukunft eindeutig in den Bilanzen der Finanzinstitute ausgewiesen sein und dürfen nicht etwa – wie bisher üblich – in Zweckgesellschaften ausgelagert werden. Die EU-Bankenrichtlinie ist in diesem Punkt noch nicht präzise genug. Wir halten es für dringend notwendig, Risiken zwingend nach einem standardisierten Schema darzulegen. Die gegenwärtige „Fair-Value-Bewertung“ muss krisenoptimiert werden. Die „Fair-Value-Bewertung“5 entstammt dem US-amerikanischen Bilanzrecht und fördert die Entobjektivierung der Unternehmensbilanzen. In diesem Punkt stimmen die USA mit den national wie global operierenden Unternehmen überein. Bilanzverschleierung war und ist für alle Finanzinstitute ein Instrument des Managements, auf das es nur nach äußerster Druckausübung verzichtet. Die EU wird allein diesen Maximaldruck nicht ausüben können. Sogenannte Zweckgesellschaften sind aber auch die von transnationalen Unternehmen und Finanzinstituten unterhaltenen Holdings in Steueroasen, um den nationalen Steuerregimes zu entgehen. 3. Mindestens 20 Prozent Selbstbehalt bei Verbriefungen! Wir brauchen ein stärkeres Risikobewusstsein im gesamten Finanzsystem. Die Trennung zwischen der Entscheidung, einen Kredit zu vergeben, und der Verantwortung für das damit einhergehende Risiko muss aufgehoben werden. Deshalb dürfen Finanzinstitute ihre Kreditrisiken nicht mehr zu 100 Prozent verbriefen und weiterreichen können. Sie müssen auf Grundlage einer internationalen Regelung nach unserer Auffassung künftig mindestens 20 Prozent des Risikos selber tragen. Diese SPD-Forderung steht diametral der bisherigen Praxis US-amerikanischer Investment- und Geschäftsbanken entgegen. Wie bereits dargelegt, basierte die US-amerikanische Globalisierungspolitik auf der Verbreitung infizierter Darlehensforderungen über den gesamten Globus. Eine Abkehr von dieser Praxis hätte gravierende Folgen für die bisher US-dominierte Liquiditätsversorgung der Finanzmärkte und wird deshalb auf massiven Widerstand der USA und teilweise des Vereinigten Königreichs stoßen. 4. Verbot schädlicher Leerverkäufe! Schädliche ‚Leerverkäufe’, also die ungedeckte Spekulation auf fallende Aktienkurse, haben die Finanzmarktkrise noch verschärft. Krisenverschärfende, schädliche Leerverkäufe müssen auf internationaler Ebene verboten werden. Der Text bezieht sich nur auf „krisenverschärfende“ Leerverkäufe. Leerverkäufe sind ein gebräuchliches Börseninstrument. Sie dienen der Auslotung von Trends bei Kursentwicklungen in die eine oder andere Richtung. Ihnen haftet deshalb unvermeidlich immer ein Moment der Spekulation an. Wie jedoch auf Dauer die „krisenverschärfenden“ von den stabilisierenden Leerverkäufen unterschieden werden sollen, wird vom Text nicht problematisiert. Insofern verbleibt die Forderung nach Verbot von Leerverkäufen im plakativen Bereich und wird sich deshalb dauerhaft nicht durchsetzen lassen. 5. Anpassung der Anreiz- und Vergütungssysteme! Wer von Gewinnen profitiert, muss auch Verluste tragen. Über veränderte Anreiz- und Vergütungssysteme im Finanzsektor auf Grundlage eines internationalen ’Verhaltenskodex’ wollen wir dafür sorgen, dass individuelles Fehlverhalten in Zukunft individuelle Sanktionen nach sich zieht. Die Beteiligung der Manager am Gewinn ihres Unternehmens bzw. seiner Bewertung an der Börse ist eine der Folgen des Shareholderprinzips. Mit der Zeit war es für Spitzenmanager nicht mehr von Bedeutung, ob sie ausreichend für ihre Tätigkeit entgolten wurden, sondern auf welcher Rangstufe sie sich im Wettbewerb mit ihren inländischen und ausländischen Kollegen befanden. Ein solches Bonussystem ist grundsätzlich nach oben offen. Je stärker es die Alltagsarbeit der Manager beherrscht, desto schädlicher wirkt es sich für die langfristige Perspektive des gesamten Unternehmenssektors aus. Renditeforderungen von 20 und mehr Prozent bei einem durchschnittlichen Produktivitätszuwachs von 2-3 Prozent können in der Realwirtschaft nur auf Kosten der Lohnempfänger und der Zurückdrängung des Sozialstaats erzielt werden. Wenn außerdem die persönliche Haftung für Verluste für die verantwortlichen Manager ohne Sanktionen bleibt, wird die persönliche Bereicherung prestigesüchtiger Manager zu ihrem eigentlichen Antriebsmotor. Der von der SPD angestrebte neue „Verhaltenskodex“ setzt voraus, dass Managergehälter überall nach den gleichen Kriterien ermittelt werden und den gleichen gesellschaftlichen Wertvorstellungen unterliegen. Dies ist jedoch nicht der Fall, so dass eine Verständigung zwischen den USA und den Kontinentaleuropäern kaum möglich erscheint. 6. Persönliche Haftung der Verantwortlichen! Das Prinzip „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“ ist für uns inakzeptabel. Wir brauchen internationale Standards für eine stärkere persönliche Haftung der Finanzmarktakteure. Ihre Verantwortung muss sich auch in der Möglichkeit einer gemeinschaftlichen und individuellen Haftung widerspiegeln. Für diese Forderung der SPD trifft in ganz besonderem Maße die Unterschiedlichkeit der Gesellschaftsordnungen der USA und Kontinentaleuropas zu. Richard von Weizsäcker hat einmal die USA als Plutokratie bezeichnet, in der ungefähr 200 wohlsituierte und etablierte Familien darüber befinden, ob in den nächsten Wahlperiode der demokratischen oder der republikanischen Partei der Vorzug gegeben werden soll. Entsprechend fällt ihre finanzielle und immaterielle Unterstützung der zur Auswahl stehenden zwei Parteien bzw. des Präsidentschaftskandidaten aus. In der Frage der Sozialisierung der Verluste und der Privatisierung der Gewinne entscheiden sich diese tonangebenden Gruppierungen in einer plutokratischen Gesellschaft ganz klar für die Sozialisierung der Verluste. Das jetzige Verhalten des Kongresses und der Bush-Administration zeigt in aller Klarheit eine solche Präferenz. In der Erarbeitung internationaler Standards werden sich die Kontinentaleuropäer nur dann mit ihren Forderungen durchsetzen können, wenn in der Zwischenzeit die USA am wirtschaftlichen Abgrund angelangt sind und die Mehrheit der US-amerikanischen Bevölkerung den Plutokraten das Vertrauen entzieht. 7. Europäische Aufsicht stärken! Das europäische Aufsichtsystem muss weiter entwickelt werden. Zwar sind erste Schritte gemacht worden, aber sie reichen bei weitem nicht aus. So muss vor allem die nationale und supranationale Zusammenarbeit aller Aufsichtsbehörden endlich in der EU-Bankenrichtlinie verankert werden. Im nächsten Schritt muss das Kollegium der an einer internationalen Bank beteiligten Aufsichten zu verbindlichen Entscheidungen befugt werden. Dieser Punkt betrifft zwar vordergründig nicht die europäisch-amerikanischen Beziehungen. Gelingt hier jedoch keine Einigung ist auf jeden Fall die Verhandlungsposition der Europäer gegenüber den USA nachhaltig beeinträchtigt. 8. Verbesserte Ratings! Die Errichtung einer europäischen Rating-Agentur als Gegengewicht zu den bislang allein in den USA existierenden Agenturen sollte geprüft werden. Die Beratungstätigkeit der Ratingagenturen muss eingeschränkt werden. Ratingagenturen müssen sich verpflichten, den – weiter zu entwickelnden – IOSCO (Code of Conduct) anzuwenden. Eine europäische Agentur – ggf. das Committee of European Security Regulators – sollte Ratingagenturen registrieren und kontrollieren. Die Bedeutung von Ratings für die Beurteilung von Risiken sollte verringert werden. Für die drei existierenden US-amerikanischen Ratingagenturen werden die USA wohl kaum eine europäische Mitkontrolle zugestehen. Sie werden deren Bewertungen von Unternehmen weiter veröffentlichen und auf Verbindlichkeit der Einschätzungen bestehen. An den Europäern liegt es, sie zu übernehmen oder zu ignorieren. 9. Zentrale und neue Rolle für den IWF! Wir brauchen verstärkte Frühwarnkapazitäten und eine bessere Zusammenarbeit von IWF und FSF. Dazu müssen die Kernkompetenzen der beiden Institutionen zusammengeführt und ausgebaut werden. Ein gemeinsamer jährlicher Bericht von IWF und FSF könnte insbesondere die Effektivität bei der Krisenprävention erhöhen. Die FSF (Financial Stability Forum) wurde 1999 mit dem Ziel gegründet, die internationale finanzielle Stabilität durch Informationsaustausch und Kooperation bei der finanziellen Inspektion zu erreichen. Die jetzige Finanzkrise wäre gar nicht eingetreten, wenn der Informationsfluss ausreichend und die Kooperation in der Inspektion erfolgreich gewesen wäre. Wie will man eine engere Zusammenarbeit von IWF und FSF in Verhandlungen mit den USA erreichen, wenn die Gegenseite noch nicht einmal zur Aufgabe ihrer Sperrminorität im IWF bereit ist? Solange die USA nicht von der ihr durch Bretton Woods eingeräumten Verschuldungsmöglichkeit Abstand nehmen, sind von einer Kooperation von IWF und FSF nur geringe Erfolge zu erwarten. 10. Hedge-Fonds und Private Equity-Fonds straff regulieren; Hedge-Fonds und Private Equity-Fonds müssen effektiver kontrolliert und reguliert werden. Wichtige Stichworte sind für uns Pflichten zur Offenlegung der Vermögens- und Eigentümerstruktur, verstärkte Aufklärungspflichten hinsichtlich der Risiken für Anleger, Einschränkung übermäßiger Fremdkapitalfinanzierung und Anlagebeschränkungen. In diesem Punkt ist mit dem gemeinsamen Widerstand der USA, den transnationalen und weltweit agierenden Finanzinstitutionen zu rechnen. Wenn zwei US-amerikanische Hegde-Fonds seit längerem die „Deutsche Börse“ in Frankfurt am Main zerschlagen wollen, um einen lästigen Konkurrenten für die Wall Street und die City von London entscheidend zu schwächen und zugleich mit Verkauf der Aktien der „Deutschen Börse“ ein gutes Geschäft machen wollen, ist die Interessenlage eindeutig. 11. Mehr Transparenz bei Staatsfonds einfordern! Wir begrüßen die jüngsten vom IWF moderierten Fortschritte in der Selbstverpflichtung von Staatsfonds zu stärkerer Transparenz und unterstützen weitere internationale, europäische und bilaterale Schritte zu einer konstruktiven Einbindung von Staatsfonds in das Weltfinanzsystem. Staatsfonds waren früher wohl gelitten und stellten offensichtlich keine Gefahr dar, zumal sie sich inzwischen als willkommene Investoren an notleidenden US-amerikanischen Banken beteiligt haben. Mit ihnen verbanden sich Namen wie Abu Dhabi Investment Authority, United Arab Emirates; Rentenfonds der Regierung Norwegen; Government Investment Corp., Singapore; Zentralbank Saudi-Arabiens; Fonds für zukünftige Generationen, Kuwait; Temasek, Singapore ( die Reihenfolge ergibt sich aus der Höhe des Anlagekapitals in Mrd. US-Dollar). Als neue Namen hinzutraten wie China Investment Corporation und der Russische Staatsfond witterte man Gefahr, obwohl sie international bisher nicht zu den größten Investoren zählen. Zu einer völlig neuen Einschätzung wird man greifen müssen, wenn künftig der französische Staat ebenfalls einen Staatsfond gegründet haben wird. 12. Beteiligungsrechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken! Die Mitbestimmung im Unternehmen ist ein wichtiges Instrument zum langfristigen Erhalt des Unternehmens und muss daher gestärkt werden. Die Sanktionen für die Verletzung der mit dem Risikobegrenzungsgesetz ausgeweiteten Informationspflichten der Unternehmen gegenüber den Betriebsräten sind deutlich zu erhöhen. Die Mitbestimmung ist ein besonders gutes Beispiel für die grundlegenden Unterschiede in der Auffassung über die Rolle des Staates. Gemäß den obigen Ausführungen ist nicht zu erwarten, dass der langfristige Erhalt von Unternehmen in den USA von der Existenz von Betriebsräten abhängig gemacht wird. Auf diesem Gebiet wird es keinerlei Vereinbarungen mit den USA geben. 13. Steueroasen austrocknen! Die international existierenden Steueroasen und weitgehend regulierungs- und rechtsfreie Offshore-Finanzzentren müssen trocken gelegt werden. Vor allem Steuerhinterziehung ist entschlossen zu bekämpfen. Dazu sind auch neue Wege erforderlich. Bedauerlicherweise finden sich Steueroasen und „Parkplätze für schwarze Kassen“ auch immer noch in Europa. Daher muss Europa bei deren Bekämpfung auch vorangehen. Wir fordern eine Überarbeitung der EU-Zinsrichtlinie mit diesem Ziel. So lange Mitgliedsländer der EU wie das Vereinigte Königreich (Kanalinseln, Gibraltar), Luxemburg, Österreich, Frankreich (Monaco, Andorra), Spanien (Andorra) und Italien (San Marino) in Europa an Steueroasen profitieren, ist jeder Versuch, die außereuropäischen Steueroasen auszutrocknen, ein vergeblicher Versuch. Insbesondere das Vereinigte Königreich, aber auch Frankreich und die Niederlande unterhalten Steueroasen in anderen Teilen der Erde und die USA stützen einige von ihnen im erheblichen Ausmaß. 14. Deutschlands Drei-Säulen-Modell bewahren – Landesbanken konsolidieren! Die Projektgruppe steht zum dreigliedrigen, ausgeprägt dezentral strukturierten deutschen Bankensystem aus Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Geschäftsbanken. Die Verbundstrukturen der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken haben gerade in der aktuellen Krise ihre stabilisierende Wirkung unter Beweis gestellt. Auch aus diesem Grund lehnen wir die Umwandlung der Sparkassen in Aktiengesellschaften und andere privatrechtliche Organisationsformen ab. Der Landesbankensektor muss horizontal konsolidiert werden. Da eine in dieser Weise geartete Bankenstruktur in den USA völlig unbekannt ist, sind auch auf diesem Gebiet Vereinbarungen mit den USA ausgeschlossen. Unter den 14 Punkten zählt die SPD noch weitere Detailforderungen auf, die hier nicht mehr ausgeführt werden. 6. Intendierter Wettbewerbsvorteil des US-amerikanisches „bailout“6„In a number of ways, the American bailout is being given fewer strings than are bailouts in European countries. While that would seem to place the American government at a disadvantage, it could rebound to its benefit if that relative leniency helps the banks to recover quickly and provides the government with a big profit on the equity stake it is receiving. Whereas some of the European plans barred banks from paying dividends on common stock until the government got its money back, and demanded promises that the banks would keep loans flowing to businesses and individuals, the U.S. government said that the banks it invested in could continue to pay dividends on existing common and preferred shares. In addition, while European banks are being required in some cases to put government representatives on their boards of directors, the American government will not receive board representation or have voting power.” (Floyd Norris, ibd.). Zusammengefasst vertritt Norris die Auffassung, dass die USA Zeit gewinnen sollten, um zum nächst günstigen Augenblick wieder zu ihrer hegemonialen Position zurückkehren zu können. Die von der Bush-Administration und der Notenbank getroffenen Maßnahmen würden der Finanzindustrie nur sehr milde Regularien auferlegen, so dass sie die Chance erhielte, sich sehr viel schneller von der Krise zu erholen als ihr europäisches Pendant. Setzt sich in den USA dieser Plan B durch, stehen die europäischen Regierungen an einem entscheidenden Wendepunkt: Ist man bereit, im Verhältnis zu den USA eine Position von gleich zu gleich durchzusetzen oder lässt man sich ein weiteres Mal spalten, indem jede Regierung ihr Verhandlungsglück auf eigene Faust sucht? Die USA wären letztlich die Gewinner und würden den Europäern nach gelungener Zeitverzögerung erneut das Schild „Follow me!“ zeigen. James K. Galbraith drückt es in seinem Artikel „Die Weltfinanzkrise – und was der neue US-Präsident tun sollte“, Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 11’08, S.57, etwas freundlicher aus: „Der neue Präsident sollte sich darauf einstellen zu erklären, dass die Führungsrolle in einer Weltgemeinschaft – die Aufgabe, kollektives Handeln im großen Maßstab anzuführen – die wahre Bestimmung der Vereinigten Staaten ist.“ Auch er träumt noch von der Rückgewinnung der „technischen Führungsrolle“ der USA, nachdem sie die „finanzielle Hegemonierolle“ verloren hätten. Aber nach der Ära Bush wird es wohl kein Zurück zum Status der „wohlwollenden Hegemonie“ früherer Jahrzehnte geben. ________________________ 1 Alan Greenspan am 23. 10. 2008 bei einer Anhörung vor einem Ausschluss des US Kongresses: „Ich habe falsch gelegen mit der Annahme, dass Organisationen – speziell Banken – aufgrund von Eigeninteresse ihre Aktionäre und ihr Firmenkapital am besten schützen können“ (Andreas Oswald in Tagesspiegel, 25.10.2008). Die US-amerikanische Globalisierungsstrategie erwähnte er jedoch nicht. 2 Methodologisch betrachtet kann der Staat über, unter, neben oder im Zentrum der Gesellschaft platziert werden. Würde streng hierarchisch vom Allgemeinen auf das Besondere geschlossen, nähmen entweder die Gesellschaft oder der Staat die Spitzenposition ein und bestimmten die jeweils nachgeordnete Kategorie vollständig. Für den Staat blieben dann für die einen beispielsweise lediglich Nachhutgefechte einer dynamisch voranschreitenden Gesellschaft übrig, während ihn die anderen gerade umgekehrt sogar zum Motor der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung erklärten. Stünde der Staat sogar im Zentrum der Gesellschaft, um das sich alles dreht, wäre er die allein bewegende Kraft des aus ihm selbst und seinen gesellschaftlichen Ausstülpungen bestehenden Ganzen. Die um ihn kreisenden gesellschaftlichen Bereiche wären bestenfalls mit einem Mindestmaß an Autonomie ausgestattet. Würden Gesellschaft und Staat jedoch als zwei nebeneinander existierende und sich teilweise überlappende unterschiedliche gleichwertige Pole herausgearbeitet, stünde ihre gegenseitige Angewiesenheit und Beeinflussung im Zentrum der Analyse. Letztere Sichtweise findet ihre Entsprechung in der historischen Entwicklung von Staat und Gesellschaft. 3 Am 30. Oktober 2008 übernimmt „T-online“ einen Artikel der „Washington Post“ und titelt: „US-Banken zahlen üppige Dividenden dank Staatshilfen“. Danach planen die 33 Banken, die das Rettungspaket der Regierung abrufen, allein im laufenden Quartal Dividendenzahlungen in Höhe von rund sieben Milliarden Dollar. In den nächsten Jahren könnten sich die Dividenden bei den Banken auf 3,3 Milliarden Dollar summieren. Von den Zahlungen profitieren jetzt auch vermögende institutionelle Aktionäre. 4 In der Selbsterhaltung von Gesellschaften steht dem instabilen formlosen Gegenhalt, den die hegemonialen Formationen aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehens-und Vergehenszeiten sowie ihres regelmäßig gewordenen Gegensatzes bilden, der Staat als institutionalisierte Kraft gegenüber. Zwar fehlt auch ihm – wie allen anderen Akteuren – der sichere Blick in die Zukunft, aber bereits gut erkennbaren Fehlentwicklungen kann er durchaus rechtzeitig entgegensteuern. Aus der umfangreichen Skala staatlicher Eingriffe zum Zwecke der Selbsterhaltung von Gesellschaften ragen folgende hervor, die auch unabhängig von der Entgrenzung der bisherigen Zirkulationssphären bestehen bleiben:
5 Die Bestimmung des Fair Value durch die International Financial Reporting Standards (IFRS) ist keinesfalls eindeutig. Die IFRS kommen ohne Hilfslösungen nicht aus und räumen den Unternehmen Wahlrechte und Ermessensspielräume ein. „Je weiter die gewählte Ausprägungsform des Fair Value vom Marktpreis entfernt ist, desto geringer ist die Nachvollziehbarkeit des gewählten Ansatzes und desto stärker wird der Weg zu einer entobjektivierten Bilanz beschritten.“ Professor Karlheinz Küting, Direktor des Saarbrückener Instituts für Wirtschaftsprüfung, plädiert deshalb in seinem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) dafür, dass weniger die Theorie bei der Bilanzierung an erster Stelle stehen sollte, sondern „was in der Praxis umsetzbar oder überhaupt von Bedeutung ist“. (kib in LexisNexis – Deutschland, Beitrag Nr. 113890 vom 21.03.2007). 6 aus der Patsche helfen <img src="http://vg03.met.vgwort.de/na/97a4796e3a0e4b89b20d0526c9a8cc2b" width="1" height="1" alt="" />
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AutorReinhard Hildebrandt ArchiveTextliste
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